Gasprüfung
Neben der Flaschenprüfung können Sie bei uns auch die Prüfbescheinigung für Flüssiggsanlagen in Fahrzeugen erhalten, die alle 2 Jahre durchgeführt werden muss. Hierbei wird die komplette Gasanlage inkl. Schläuche, Ventile und Regler auf Dicht- und Sicherheit überprüft.
Die vorherige Gasprüfung ist Voraussetzung für die Hauptuntersuchung (HU), also ohne erfolgreiche Gasprüfung erhält der Fahrzeug- bzw. Wohnwagenbesitzer keine neue TÜV-Plakette. Vermehrt fördern auch Campingplatzbetreiber von Dauercampern eine aktuelle Gasprüfbescheinigung. Es sollte auch im eigenen Interesse sein, die Gasanlage turnusmäßig prüfen zu lassen, denn austretendes Gas kann zu Erstickung oder zu einer Explosion führen. Hinzu kommt, dass bei Schädedie durch Ihre ungeprüfte Gasanlage verursacht werden kein Versicherungsschutz besteht.
Für die Prüfung vor Ort wird eine nicht leere Gasflasche benötigt, die Batterie sollte genug Ladung haben, um ggf. Gasgeräte zu zünden (außer Piezo). Zum Abschluss sollte das gelbe Pfüfscheinheft bereitliegen. Überprüfen Sie vorab, ob die installierten Gasschläuche und Druckminderer bzw. Regler nicht älter als 10 Jahre nach Herstellung sind. Bei der Prüfung werden auch die Halterung der Gasflaschen, die Lüftungsöffnungen im Gaskasten geprüft. Sorgen Sie vorab dafür, das die Gasflaschen im Gaskasten einen sicheren Halt haben und die Lüftungsöffnung nicht verdeckt ist. Abschließend wird die Abgasanlage geprüft.